Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Eine 10er Karte ist ab dem Kauf 6 Monate gültig und verfällt nach der Gültigkeitsdauer. Und ist nicht auf Dritte übertragbar. Der Betrag ist im Voraus zu zahlen.
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Ein Abo hat eine Laufzeit von 3 Monaten. Das Abo verlängert sich jeweils für die Dauer von weiteren 3 Monaten, falls es nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt schriftlich gekündigt wird.
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Der erste Monat des Abos, beginnend mit dem Tag der Anmeldung, gilt als Probezeit. Das Mitglied kann schriftlich innerhalb diesen Monats das Abo kündigen. Die Probezeit ist Bestandteil der vereinbarten Grundlaufzeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr für den Eingangstermin besteht nicht.
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Der Betrag ist im Voraus zu bezahlen und wird per Lastschrift zum 1. des jeweiligen Monats von dem oben angegebenen Konto eingezogen. Er ist auch zu begleichen, wenn die Leistungen des Studios nicht in Anspruch genommen werden. Kommt ein Mitglied mit seinen Zahlungen länger als drei Monate in Verzug, werden die Monatsbeiträge der verbleibenden Laufzeit in einer Summe fällig.
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Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindungen des Mitgliedes sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Durch ein Versäumen dessen, schuldhaft entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.
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Bei Rücklastschriften werden dem Mitglied die damit verbundenen Kosten auferlegt.
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Das Abo kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft oder auch bei anderen persönlichen Gründen für einen im Voraus zu einem bestimmenden Zeitraum ausgesetzt bzw. verlängert werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Abo-Laufzeit unberücksichtigt. Die fristgerechte Kündigung eines Abos, sowie die Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit.
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Ist ein Mitglied bei Abschluss des Mitgliedsvertrages minderjährig, ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. In diesem Fall übernimmt der Erziehungsberechtigte zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen die gesamtschuldnerische Haftung für alle aus dem genehmigten Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten. Diese Haftung bleibt für die gesamte Laufzeit des Vertrages bestehen.
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Alle Beträge verstehen sich inkl. der aktuellen Mehrwertsteuer. Ändert sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz, so ändert sich auch der monatliche Beitrag.
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Wird es dem Studio aus Gründen, die es nicht zu verursacht hat (höhere Gewalt), unmöglich sein Leistungen zu erbringen, hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz.
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Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Studios sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Studio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Studiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken. Eine Vergütung von Beiträgen für diesen Zeitraum erfolgt nicht.
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Bei Schließung (Geschäftsaufgabe) des Studios, werden bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge nicht zurück erstattet. Dies gilt auch für 10er – Karten und Aktionsangebote.
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Ein Trainingstermin sollte so früh wie möglich, spätestens aber bis 12 Stunden vorher abgesagt oder verschoben werden. Wird der Termin später oder gar nicht abgesagt, behalten wir uns vor diese Trainingseinheit trotzdem zu berechnen.
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Ich versichere, sportgesund zu sein. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich anderenfalls nicht am Training teilnehmen darf und eine ärztliche Untersuchung von Vorteil wäre.
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Ich verzichte hiermit ausdrücklich auf sämtliche Ansprüche – gleich welcher Art – aus Schadensfällen, Verletzungen oder Folgeschäden die im Zusammenhang mit meiner Teilnahme am Training oder bei der Durchführung von Testverfahren zur Ermittlung der körperlichen Fitness eintreten könnten, es sei denn, der Trainer handelt vorsätzlich, grob fahrlässig oder die ein Mitglied einem Dritten zufügt
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Auch für Sachschäden wird eine Haftung von Seiten des Trainers ausgeschlossen
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Jedes Mitglied ist für seine Kleidung und Wertgegenstände selbst verantwortlich. Es wird keinerlei Haftung für Verlust oder Diebstahl übernommen.
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Für gesundheitliche Risiken, auch solche, die mir selbst aktuell nicht bekannt sind, übernimmt der Trainer im Falle eines Unfalls oder Schadens keine Haftung.
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Jede Erkrankung und auch plötzliche Befindlichkeitsänderungen wie Übelkeit, Schwindel, Schmerz, Herzrasen oder Ähnlichem werde ich sofort dem Trainer mitteilen und gegebenenfalls das Training abbrechen.
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Sofern ich nicht gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings auftreten können, versichert bin, trainiere ich auf meine eigene Verantwortung. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
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Ich nehme zur Kenntnis, dass sämtliche Unterlagen (z.B. Trainingsplan, etc.) dem Urheberrechtsgesetz (§42 BG) unterliegen und nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.
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Salvatorische Klausel:
Ist einer der oben aufgeführten Punkte ganz oder teilweise ungültig, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen. An Stelle der ungültigen Klausel tritt diejenige gesetzliche Regelung, die in ihrer Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung der ungültigen Klausel am ehesten entspricht. -
Mündliche Nebenabsprachen wurden nicht getroffen.
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Gerichtsstand: Gütersloh
Stand: 30.11.2024